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Die Zahlung der Miete in Zeiten von Corona

Aus gegebenem aktuellem Anlass möchten wir Ihnen ein paar Hinweise und Informationen für die künftige Mietzahlung geben.
  • Miete ist nach wie vor wie vereinbart fällig – schließlich müssen auch wir als Wohnungsunternehmen unseren Zahlungsverpflichtungen, z. B. Banken, Handwerkern und Dienstleistern gegenüber, weiterhin nachkommen.
  • Beachten Sie bei der Beantragung von Sozialleistungen (Wohngeldrechner: www.wohngeld.org ), dass es zu Verzögerungen kommen kann. Kümmern Sie sich rechtzeitig, benötigte Nachweise einzuholen!
  • Aufgrund des Corona-Virus haben viele Behörden und Einrichtungen den persönlichen Publikumsverkehr eingeschränkt bzw. geschlossen. Trotzdem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder über das Internet erreichbar.
  • Gehen Sie derzeitig nicht ohne vorherige Terminvereinbarung los.
  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen und Bescheide auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Sollten Sie dennoch in Zahlungsverzug kommen (z.B. durch Kurzarbeit), nehmen Sie zeitnah Kontakt zu uns auf, um individuelle Lösungen zu finden. Nur so kann Ernstliches ggf. vermieden werden.

Zögern Sie nicht! Kontaktieren Sie uns ruhig einmal mehr, als dies zu unterlassen. Wir sind für Sie am Telefon, per E-Mail oder über unsere Homepage erreichbar.

Wir alle wünschen Ihnen: Bleiben Sie gesund!

Ihr RUWO- Team

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